Im Gegensatz zu Privatpersonen müssen Unternehmer ihre Steuererklärung dem Finanzamt elektronisch authentifiziert übermitteln. Das dafür notwendige Zertifikat erhalten Sie kostenlos, nachdem Sie sich auf der Seite www.elster.de registriert haben. Planen Sie dafür eine Wartezeit von bis zu zwei Wochen ein, da Sie den Anmeldecode mit der Post erhalten. Für die Beantragung des Elster-Zertifikats haben wir für Sie im Beitrag Gewinnermittlung – die richtige Methode für Ihr Unternehmen finden eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Beschreibung erstellt. Den Restbuchwert müssen Sie in Zeile 35 eintragen und so als Betriebsausgabe geltend machen. Wer keine steuerberatenden Funktionalitäten braucht, für den ist das ElsterFormular das perfekte Tool für die jährliche Steuererklärung. In diesem Beitrag finden Sie wichtige Infos zu folgenden Punkten: Wo finde ich die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale? [Rücklagen nach § 6b EStG oder Ersatzbeschaffung → Zeile 87] Wenn Sie trotz niedriger Umsätze auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben oder wenn Ihre Umsätze die Kleinunternehmerregelung nicht mehr erlauben, müssen Sie umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen mit Umsatzsteuer ausweisen. Addieren Sie hierzu die Netto-Beträge – also die Rechnungsbeträge ohne Umsatzsteuer – aller der von Ihnen in dem Wirtschaftsjahr erzielten Umsätze. Orientieren Sie sich dabei nicht an den ausgestellten Rechnungen, sondern am tatsächlichen Geldeingang auf Ihrem Bankkonto, da bei der Einnahmenüberschussrechnung mit der Anlage EÜR das sogenannte Zuflussprinzip gilt. Wenn Sie den Gewinn Ihres Unternehmens mit der Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, müssen Sie Ihrer Steuererklärung die Anlage EÜR beifügen. Denn der Gewinn ist die Grundlage zur Berechnung Ihrer Einkommensteuer. Beachten Sie, dass seit dem Jahr 2017 in jedem Fall die Pflicht besteht, für die EÜR das offizielle Formular des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu verwenden. Vorher gab es für Kleinunternehmer die Möglichkeit der formlosen Gewinnermittlung.
[Ergebnis aus Beteiligung an Personengesellschaften → Zeile 79] Unternehmer, die nicht bilanzieren, müssen den amtlich vorgeschriebenen Vordruck «Einnahme-Überschuss-Rechnung – EÜR (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)», kurz die Anlage EÜR, zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung einreichen. Diese Anlage brauchst du, wenn du ein Einzelunternehmen führst und die Summe der Schuldzinsen, die du geltend machst, nicht höher als 2.050 Euro ist. Hier kannst du beispielsweise Maschinen oder Kopierer eintragen. Aber nicht Kfz-Leasing (Zeile 58) oder Raummiete (Zeile 36) Dividenden im Betriebsvermögen, die unter das Teileinkünfteverfahren fallen, sind nur zu 60 % steuerpflichtig, 40 % bleiben steuerfrei § 3 Nr.
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